Kosten & Krankenkassen
Es gibt drei mögliche Formen der Bezahlung bzw. der Kostenerstattung:
Privatversicherung
Privatversicherte: In der Regel (abhängig vom Versicherungstarif) übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für die von mir angebotenen Leistungen. Nach Behandlungsende erstelle ich eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können, um die Kosten im Nachhinein erstattet zu bekommen.
Gesetzliche Versicherung
Private Zusatzversicherung
Wenn zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung mit Heilpraktikerleistungen besteht, erfolgt eine Kostenerstattung, abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem Versicherungstarif und dem Eigenanteil ab. Hierbei ist ein Rezept von Ihrem Arzt notwendig.
Gesetzlich Versicherte und Selbstzahler
Bisweilen werden nur anteilig und nur von einigen gesetzlichen Krankenversicherungen die Therapien erstattet, informieren Sie sich hierzu unter www.osteokompass.de oder direkt bei Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie weder privat- noch zusatzversichert sind, besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Die Behandlungsdauer beträgt ca. 45-50 Minuten (Neuaufnahme 60 Minuten).
Dem Patienten ist bekannt, dass er, sofern er einen Termin nicht wahrnehmen kann, diesen 24 Stunden vorher absagen muss. Nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt.